Oberfichtenmühle

„Denkmalschutz ist unser Dank an die Vergangenheit, die Freude daran in der Gegenwart und unser Geschenk an die Zukunft."
Professor Dr. Dr.-Ing. E. h. Gottfried Kiesow

Events

Gartendenkmalpflege in der Mark Brandenburg

Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaflichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Die brandenburgische Gartendenkmalpflege ist im Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) in §2 (2) vom 24. Mai 2004 verankert. Gartenkünstler wie Hermann Fürst von Pückler-Muskau (1785-1871) oder Peter Joseph Lenné (1789-1866) haben in hohem Maße das grüne Antlitz des Bundeslandes geprägt.

Die Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin sind gemeinsam als Weltkulturerbe der UNESCO geschützt. Auch die Freiräume der ADGB Schule in Bernau sind Teil der Welterbepositon der Bauhaus- Stätten. Das grüne Erbe ist dabei äußerst vielfältg: Neben Guts- und Schlossparkanlagen, Friedhöfen und Privatgärten gehören beispielsweise auch die Freiräume des ehemaligen Konzentratrionslagers Sachsenhausen, das heute eine bundesweit bedeutende Gedenkstätte ist, zu den denkmalgeschützten Freiräumen. Auch DDR-zeitlich angelegte Stadträume, wie die Magistralen der Städte Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt stehen als einzigartige städtebauliche Zeugnisse unter Denkmalschutz. Gartendenkmale, wie Parkanlagen oder auch Denkmalbereiche formen meist den Kontext für die städtebaulichen Zusammenhänge von Baudenkmalen. Der Erhalt und die Pflege denkmalgeschützter Freiräume ist dabei ein eigenes Gebiet der Fachdisziplin Denkmalpflege. Die Gartendenkmalpflege basiert auf der Charta von Florenz aus dem Jahr 1981. Im Kontrast zu Baudenkmalen sind Freiräume und Gärten stärker dem Wandel unterworfen: Sie verändern ihre Substanz und im jahreszeitlichen Wechsel auch ihr Erscheinungsbild. Um Gartendenkmale dennoch auf lange Sicht erhalten zu können, müssen diese ausreichend dokumentiert und erforscht sein. Die Denkmalbehörden fordern in Brandenburg die Erstellung einer sogenannten gartendenkmalpflegerischen Zielplanung: Auf diesem Planwerk für ein Gartendenkmal gründet dessen künftigen Entwicklung.

Der Vortrag gibt Einblick in die praktische Denkmalpflege von Freiräumen im Land Brandenburg. Der voranschreitende Klimawandel, der die Altgehölzbestände oder Wassersysteme in den Parkanlagen gefährdet oder die Veränderung unserer Kulturlandschaft durch die Energiewende sind dabei weitere Zukunftsthemen, welche die Gartendenkmalpflege heute in hohem Maße beschäftigen.

Konzerte

Gartendenkmalpflege in der Mark Brandenburg

Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaflichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Die brandenburgische Gartendenkmalpflege ist im Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) in §2 (2) vom 24. Mai 2004 verankert. Gartenkünstler wie Hermann Fürst von Pückler-Muskau (1785-1871) oder Peter Joseph Lenné (1789-1866) haben in hohem Maße das grüne Antlitz des Bundeslandes geprägt.

Die Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin sind gemeinsam als Weltkulturerbe der UNESCO geschützt. Auch die Freiräume der ADGB Schule in Bernau sind Teil der Welterbepositon der Bauhaus- Stätten. Das grüne Erbe ist dabei äußerst vielfältg: Neben Guts- und Schlossparkanlagen, Friedhöfen und Privatgärten gehören beispielsweise auch die Freiräume des ehemaligen Konzentratrionslagers Sachsenhausen, das heute eine bundesweit bedeutende Gedenkstätte ist, zu den denkmalgeschützten Freiräumen. Auch DDR-zeitlich angelegte Stadträume, wie die Magistralen der Städte Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt stehen als einzigartige städtebauliche Zeugnisse unter Denkmalschutz. Gartendenkmale, wie Parkanlagen oder auch Denkmalbereiche formen meist den Kontext für die städtebaulichen Zusammenhänge von Baudenkmalen. Der Erhalt und die Pflege denkmalgeschützter Freiräume ist dabei ein eigenes Gebiet der Fachdisziplin Denkmalpflege. Die Gartendenkmalpflege basiert auf der Charta von Florenz aus dem Jahr 1981. Im Kontrast zu Baudenkmalen sind Freiräume und Gärten stärker dem Wandel unterworfen: Sie verändern ihre Substanz und im jahreszeitlichen Wechsel auch ihr Erscheinungsbild. Um Gartendenkmale dennoch auf lange Sicht erhalten zu können, müssen diese ausreichend dokumentiert und erforscht sein. Die Denkmalbehörden fordern in Brandenburg die Erstellung einer sogenannten gartendenkmalpflegerischen Zielplanung: Auf diesem Planwerk für ein Gartendenkmal gründet dessen künftigen Entwicklung.

Der Vortrag gibt Einblick in die praktische Denkmalpflege von Freiräumen im Land Brandenburg. Der voranschreitende Klimawandel, der die Altgehölzbestände oder Wassersysteme in den Parkanlagen gefährdet oder die Veränderung unserer Kulturlandschaft durch die Energiewende sind dabei weitere Zukunftsthemen, welche die Gartendenkmalpflege heute in hohem Maße beschäftigen.

Vorträge

Gartendenkmalpflege in der Mark Brandenburg

Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaflichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Die brandenburgische Gartendenkmalpflege ist im Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) in §2 (2) vom 24. Mai 2004 verankert. Gartenkünstler wie Hermann Fürst von Pückler-Muskau (1785-1871) oder Peter Joseph Lenné (1789-1866) haben in hohem Maße das grüne Antlitz des Bundeslandes geprägt.

Die Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin sind gemeinsam als Weltkulturerbe der UNESCO geschützt. Auch die Freiräume der ADGB Schule in Bernau sind Teil der Welterbepositon der Bauhaus- Stätten. Das grüne Erbe ist dabei äußerst vielfältg: Neben Guts- und Schlossparkanlagen, Friedhöfen und Privatgärten gehören beispielsweise auch die Freiräume des ehemaligen Konzentratrionslagers Sachsenhausen, das heute eine bundesweit bedeutende Gedenkstätte ist, zu den denkmalgeschützten Freiräumen. Auch DDR-zeitlich angelegte Stadträume, wie die Magistralen der Städte Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt stehen als einzigartige städtebauliche Zeugnisse unter Denkmalschutz. Gartendenkmale, wie Parkanlagen oder auch Denkmalbereiche formen meist den Kontext für die städtebaulichen Zusammenhänge von Baudenkmalen. Der Erhalt und die Pflege denkmalgeschützter Freiräume ist dabei ein eigenes Gebiet der Fachdisziplin Denkmalpflege. Die Gartendenkmalpflege basiert auf der Charta von Florenz aus dem Jahr 1981. Im Kontrast zu Baudenkmalen sind Freiräume und Gärten stärker dem Wandel unterworfen: Sie verändern ihre Substanz und im jahreszeitlichen Wechsel auch ihr Erscheinungsbild. Um Gartendenkmale dennoch auf lange Sicht erhalten zu können, müssen diese ausreichend dokumentiert und erforscht sein. Die Denkmalbehörden fordern in Brandenburg die Erstellung einer sogenannten gartendenkmalpflegerischen Zielplanung: Auf diesem Planwerk für ein Gartendenkmal gründet dessen künftigen Entwicklung.

Der Vortrag gibt Einblick in die praktische Denkmalpflege von Freiräumen im Land Brandenburg. Der voranschreitende Klimawandel, der die Altgehölzbestände oder Wassersysteme in den Parkanlagen gefährdet oder die Veränderung unserer Kulturlandschaft durch die Energiewende sind dabei weitere Zukunftsthemen, welche die Gartendenkmalpflege heute in hohem Maße beschäftigen.

Seminare

Gartendenkmalpflege in der Mark Brandenburg

Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaflichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Die brandenburgische Gartendenkmalpflege ist im Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) in §2 (2) vom 24. Mai 2004 verankert. Gartenkünstler wie Hermann Fürst von Pückler-Muskau (1785-1871) oder Peter Joseph Lenné (1789-1866) haben in hohem Maße das grüne Antlitz des Bundeslandes geprägt.

Die Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin sind gemeinsam als Weltkulturerbe der UNESCO geschützt. Auch die Freiräume der ADGB Schule in Bernau sind Teil der Welterbepositon der Bauhaus- Stätten. Das grüne Erbe ist dabei äußerst vielfältg: Neben Guts- und Schlossparkanlagen, Friedhöfen und Privatgärten gehören beispielsweise auch die Freiräume des ehemaligen Konzentratrionslagers Sachsenhausen, das heute eine bundesweit bedeutende Gedenkstätte ist, zu den denkmalgeschützten Freiräumen. Auch DDR-zeitlich angelegte Stadträume, wie die Magistralen der Städte Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt stehen als einzigartige städtebauliche Zeugnisse unter Denkmalschutz. Gartendenkmale, wie Parkanlagen oder auch Denkmalbereiche formen meist den Kontext für die städtebaulichen Zusammenhänge von Baudenkmalen. Der Erhalt und die Pflege denkmalgeschützter Freiräume ist dabei ein eigenes Gebiet der Fachdisziplin Denkmalpflege. Die Gartendenkmalpflege basiert auf der Charta von Florenz aus dem Jahr 1981. Im Kontrast zu Baudenkmalen sind Freiräume und Gärten stärker dem Wandel unterworfen: Sie verändern ihre Substanz und im jahreszeitlichen Wechsel auch ihr Erscheinungsbild. Um Gartendenkmale dennoch auf lange Sicht erhalten zu können, müssen diese ausreichend dokumentiert und erforscht sein. Die Denkmalbehörden fordern in Brandenburg die Erstellung einer sogenannten gartendenkmalpflegerischen Zielplanung: Auf diesem Planwerk für ein Gartendenkmal gründet dessen künftigen Entwicklung.

Der Vortrag gibt Einblick in die praktische Denkmalpflege von Freiräumen im Land Brandenburg. Der voranschreitende Klimawandel, der die Altgehölzbestände oder Wassersysteme in den Parkanlagen gefährdet oder die Veränderung unserer Kulturlandschaft durch die Energiewende sind dabei weitere Zukunftsthemen, welche die Gartendenkmalpflege heute in hohem Maße beschäftigen.